Wer trägt Verantwortung?

Sollten nicht besser die Jugendlichen bestraft werden anstatt das Verkaufspersonal?

Dass der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol, Tabak- & Nikotinprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten an Jugendliche strafbar ist und nicht der Konsum, hat gute Gründe: Jugendliche können ihre Impulse weniger gut kontrollieren als Erwachsene und auch mögliche Konsequenzen ihres Verhaltens noch nicht richtig abschätzen. Deshalb können sie noch nicht vollumfänglich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Es ist also wichtig, dass Erwachsene bei einem Kaufversuch von Alkohol und Tabak den Jugendlichen Grenzen setzen.

Warum werden die Erziehungsberechtigten nicht zur Verantwortung gezogen?

Alkohol-, Nikotin- und Tabakkonsum spielt sich bei Jugendlichen praktisch ausschliesslich in der Freizeit und im Ausgang ab. Dort haben Erziehungsberechtigte wenig Einfluss auf ihre Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass das Verkaufspersonal die Verantwortung für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen übernimmt.

Welche Verantwortung trägt das Verkaufspersonal?

Das Personal darf keinen Alkohol an unter 16-Jährige sowie keine Spirituosen und keine Tabak- und Nikotinprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin an unter 18-Jährige verkaufen (beim Tabak/Nikotin existieren in anderen Kantonen teilweise andere Regelungen). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften riskieren sie ein Strafverfahren sowie eine Busse. Das gleiche gilt, wenn eine andere Person Alkohol oder Tabak kauft und diesen an Jugendliche weitergibt. Nicht strafbar macht sich das Personal, wenn ein gefälschter oder falscher Ausweis gezeigt wird, ausser es ist offensichtlich.

Welche Verantwortung tragen die Bewilligungsinhaber?

Die Bewilligungsinhaber sind zuständig für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in ihrem Betrieb. Dazu gehört die entsprechende Instruktion und Ausbildung des Verkaufspersonals. Schulungen sind am wirkungsvollsten, wenn sie regelmässig durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen, können den Betrieb verwaltungsrechtliche Massnahmen treffen.

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